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Die Ämterverteilung


Presi auf Lebenszeit: Maikel


Vizekanzler / Küchenchef: Hansen


Kassenwart: Rettich


Organisations- und Festausschuß: Alex


Tippwart: Kunz


Assistenten des Tippwartes: Meppe und Rainer


Schriftführer Statistik: Kalli


Internetbeauftragter: Kunz


Assistenten des Internetbeauftragten: Alex und Kalli


Feuerwehrbeauftragter: Thomas


Frauenbeauftragter: Frenki


Musikbeauftragter: Kunz


Satzung des

Stammtisches "REICH & SEXY ´94"

in der Fassung vom 01. September 2004

Artikel 1 - Name

Der Name des Stammtisches lautet: Stammtisch " REICH & SEXY ´94 "

Artikel 2 - Gründung


Artikel 3 - Ziele und Zwecke des Stammtisches

Die Ziele und Zwecke des Stammtisches sind

Artikel 4 - Stammtischwappen

Das Stammtischwappen stellt einen weißen Totenkopf mit goldenem Zahn auf schwarzem Hintergrund dar. Außerdem enthält das Stammtischwappen den Namen, den Gründungsort und das Gründungsdatum sowie auf der Rückseite das Ortswappen von Engelhelms. Dies ist bei allen nachträglich erstellten Wappen (T-Shirt, Briefpapier, Fahnen, Wimpel, etc.) zu berücksichtigen.

Artikel 5 - Gründungsmitglieder

Zur Gründungsversammlung am 5.12.1994 waren folgende Personen anwesend:
Artikel 6 - Ämter

(1) Die einzelnen Aufgaben des Stammtisches werden auf die einzelnen Mitglieder verteilt. Veränderungen sind jederzeit per Absprache möglich. Die aktuelle Ämterverteilung wird außerhalb der Satzung vom President dokumentiert. Grundsätzlich sind die Ämter des Presidenten und des Kassenwartes stets zu besetzen.

Artikel 7 - Stammtischzeiten

Die Mitglieder treffen sich zweiwöchentlich montags ab 20.30 Uhr in der "Kühlen Quelle". Erster Stammtischtag ist/war der 12.12.1994. Bei besonderen Anlässen kann der Stammtisch auch an einem anderen Ort stattfinden.

Artikel 8 - Finanzen

  1. Die Gründungsmitglieder haben zu Beginn ein Startgeld von je 20 DM knallhart verdiente original Deutsche Mack (10,23 €) eingezahlt.
  2. Neumitglieder müssen eine Aufnahmegebühr zahlen, deren Höhe sich in etwa nach dem aktuellen Kassenbestand (zzgl. offener Beiträge und abzgl. vorausgezahlter Beiträge) geteilt durch die Anzahl der bisherigen Mitglieder berechnet. Die genaue Betragsermittlung obliegt dem Kassierer.
  3. Zu jedem Stammtischtreffen müssen alle Mitglieder einen Beitrag von 3,-EURO in die Kasse einzahlen.
  4. Fernbleiben vom Stammtisch wird mit einer Strafe von 2,-EURO belegt.
  5. Verspätungen zum Stammtisch werden mit einer Strafe von 1,-EURO belegt.
  6. Ausgaben für gemeinsame Veranstaltungen/Aktivitäten werden gemäß Absprache der Mitglieder aus der Kasse getätigt.
  7. Grundsätzlich findet bei Veranstaltungen kein finanzieller Ausgleich für nicht teilnehmende Mitglieder statt. Der Kassenanteil pro Veranstaltung wird grundsätzlich auf 400 € limitiert.
  8. Sofern jedoch bei gemeinsamen Veranstaltungen / Aktivitäten dieser Betrag überschritten wird, ist ein finanzieller Ausgleich für die nicht teilnehmenden Mitglieder zu gewähren.
  9. Grundsätzlich setzen sich die Kassen-Einnahmen aus Beiträgen, Bußgeldern, Tippeinsätzen und evtl. gemeinsam erzielten Gewinnen aus Veranstaltungen zusammen.

Artikel 9 - Geburtstage

Geburtstage werden grundsätzlich am nächst möglichen Termin mit einen "Stiefel", einer Runde Bier und einer Runde Schnaps gewürdigt.

Artikel 10 - Mitglieder/Neuaufnahme

  1. Es werden nur männliche Mitglieder zugelassen.
  2. Die Aufnahme von Neumitgliedern bedarf einer Zustimmung von mindestens 2/3 der Mitglieder.
  3. Neumitglieder müssen 0,3 l Bier, 0,2 l Wein und einen doppelten Schnaps "auf Ex" trinken.
  4. Neumitglieder müssen eine Einstandsrunde gemäß Artikel 9 geben.

Artikel 11 - Satzungsänderungen

Satzungsänderungen sind nur mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden zulässig. Über die zu entscheidenden Anträge müssen alle Mitglieder mindestens 2 Wochen vor dem Abstimmtermin informiert werden.

Artikel 12 - Zweifelsfälle

Bei Zweifelsfällen und Streitfragen, die nicht durch die Satzung geregelt sind, entscheiden die Mitglieder (2/3 Mehrheit).

Schlußerklärung

Die aktuellen Mitglieder erkennen die Satzung an. Die bisherige Satzung verliert Ihre Gültigkeit.



Engelhelms, den 01.09.2004
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